Rechtliches – Meldung vom 01.10.2011

Impressumspflicht

Alle Webseiten, die seitens der Ruhr-Universität ins Internet angeboten werden, müssen einen leicht auffindbaren Verweis auf ein Impressum enthalten. Das Impressum dient dazu, die Informationspflichten, die sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie § 55(1) RStV ergeben, zu erfüllen.

Webseiten, die auf dem zentralen Webserver der Ruhr-Universität abgelegt sind, sollten zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben auf das zentrale Impressum des Servers verweisen. Darüber hinaus ist ein Verantwortlicher für den Inhalt der Seiten zu nennen.

Vorsicht ist bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke (z.B. Bilder, Karten oder Texte) zur Gestaltung des Seiteninhalts geboten. Diese dürfen nur verwendet werden, wenn

  • eine Schrankenregelung des Urheberrechtsgesetzes dies erlaubt oder
  • der Urheber der Veröffentlichung zugestimmt hat oder
  • die Rechte zur Veröffentlichung erworben worden sind.

In jedem Fall muss eine Quellenangabe gemäß § 63 Urheberrechtsgesetz erfolgen. Der Urheber bestimmt, ob und in welcher Art die Quellenangabe zu erfolgen hat (§ 13 Urheberrechtsgesetz).
Bei Bildern, die zur Gestaltung einer Webseite verwendet werden, muss – wenn nicht bereits direkt unter dem Bild – in der Regel spätestens im Impressum eine Quellenangabe erfolgen. Wie die Kennzeichnung auszusehen hat, ist den Lizenzbedingungen zu entnehmen.

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